Allgemeine Geschäftsbedingungen

itService4you Aigner Wolfgang

1) Geltungsbereich
Der Auftragnehmer arbeitet nur zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen, dies gilt auch für Auftragserweiterungen und Folgeaufträge.

2) Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge werden nur auf Kundenwunsch erstellt und sind, soferne nicht anders vereinbart, kostenpflichtig.

3) Angebote
Diese werden nur schriftlich oder per Fax oder Email erteilt. Die Angebotsgültigkeit ist freibleibend, ausser bei anderslautender Vereinbarung.

4) Bestellungen und Auftragsbestätigungen
An den Unternehmer gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers, denen kein
gleichlautendes schriftliches Angebot vorausgeht, bedürfen für das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers.

5) Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen
Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischen Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.

6) Daten, Unterlagen und Materialien des Auftraggebers
Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten, Unterlagen und Materialien müssen in einem für die Dienstleistung geeigneten Zustand sein. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Datensicherung, diese obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer überprüft nicht die korrekte Lizenzierung von Programmen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden und kann daher für nicht erfolgte Lizenzierungen nicht haftbar gemacht werden. Im Zuge der Durchführung von Arbeiten nimmt der Auftragnehmer insbesondere auf die
einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bedacht. (Wahrung des Datengeheimnisses, Verschwiegenheitspflicht.)

7) Lieferbedingungen
Alle Preise für Materialien und Dienstleistungen verstehen sich ab Firmensitz, 8700 Leoben. Für Zustellungen durch Transportunternehmen werden Frachtkosten der Rechnung zugeschlagen. Für Lieferungen oder Dienstleistungen durch geschultes Personal wird dem Auftraggeber eine der Entfernung entsprechende Fahrtkostenpauschale in Rechnung gestellt.

8) Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes vereinbart, ist der Rechnungsbetrag bei Lieferung sofort ohne jeden Abzug fällig. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, sowie Mahnspesen in der Höhe von € 4,50 excl. MWSt. verrechnet.
Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bekannt, ist er berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und etwaige bereits erbrachte Leistungen sofort zu verrechnen. Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit solchen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist, oder dass die
Gegenforderung des Auftragnehmers mit seiner Verbindlichkeit aus dem Auftrag im rechtlichen Zusammenhang steht, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.

9) Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Dem Auftragnehmer steht im Falle des Zahlungsverzuges das Zurückbehaltungsrecht an Waren und Geräten des Auftraggebers, die sich beim Auftragnehmer befinden, im entsprechenden Gegenwert zu.

10) Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihn ein Verschulden trifft, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nie für Fehler in Programmen oder Betriebssystemen, für welche er nur als Händler auftritt.
Für die Gewährleistung gelten, wenn nicht anders vereinbart, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung ist schriftlich zu vereinbaren.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe an den Auftraggeber, bzw. im Falle des Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung. Sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe der erbrachten Leistung diese in Verwendung haben, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab diesem Zeitpunkt. Die Gewährleistung und die Produkthaftung erlöschen auf jeden Fall, wenn die gelieferte Ware oder Leistung von Dritten oder vom
Auftraggeber selbst bearbeitet und/oder verändert wurde. Auch der Bruch von Garantiesiegeln bewirkt das Erlöschen von Gewährleistungs- und Produkthaftpflichtansprüchen des Auftraggebers.

11) Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Leoben vereinbart.

12) Änderungen
Abweichende Vereinbarungen zu diesen AGBs bedürfen der Schriftform.

13) Gültigkeit
Es gilt österreichisches Recht.

Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der
anderen Teile.

 

 
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